Seit 1997 liegt das "Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" des Europarates vor, das inzwischen von 11 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert wurde. Zu diesem Übereinkommen wurde nunmehr der Entwurf eines Zusatzprotokolls über biomedizinische Forschung zur öffentlichen Diskussion in den Mitgliedstaaten freigegeben. Die hier vorgelegte Untersuchung, die aus einem Gutachten im Auftrag des BMBF hervorgegangen ist, unterzieht den Entwurf des Forschungsprotokolls einer kritischen Würdigung, um zu klären, inwieweit die Bestimmungen des Forschungsprotokolls mit dem deutschen und europäischen Recht sowie dem Völkerrecht vereinbar sind. Darüber hinaus sollen Anregungen für Verbesserungen des Entwurfs gegeben werden. Nicht zuletzt steht im Hintergrund die Frage, ob Deutschland dem Forschungsprotokoll später beitreten sollte. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß der Entwurf in mehrfacher Hinsicht modifizierungsbedürftig ist.