Die Arbeit rekonstruiert die Entwicklung des staatlichen Schulrechts in Bayern aus verfassungsgeschichtlicher Sicht. Ausgehend vom Konzil von Trient und der Salzburger Synode von 1569 wird der Anspruch der Kirche auf die Schule und seine ausdruckliche Bestatigung durch den Westfalischen Frieden aufgezeigt. Die Aufklarung in Bayern fuhrte dazu, dass der Staat Anspruch auf die Schule erhob und sich die Schule von der Kirche loste. Die Arbeit stellt dar, aus welchen Beweggrunden der Staat auf die Schule zugriff und inwieweit die Kirche ihren Einfluss auf das Schulwesen behaupten konnte. Zugleich wird erortert, wie das staatliche Erziehungsrecht von dem Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihren Vorstellungen zu erziehen, uberlagert wird. Dieses Spannungsverhaltnis wird anhand der bayerischen Verfassungen von 1818, 1919 und 1946 sowie der Weimarer Reichsverfassung und des Grundgesetzes erortert. Abschliessend wird auf aktuelle Entwicklungen im Schulrecht in Bayern eingegangen."