Krankenhäuser als Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung
Der deutsche Krankenhausmarkt befindet sich im Wandel. Im Rahmen der Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens nimmt der Begriff des Wettbewerbs eine immer wichtigere Rolle ein. Zwar sind Krankenhäuser Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch wird die Materie maßgeblich durch die Planungs- und Mitfinanzierungsverantwortung der Länder geprägt, die derzeit wieder Gegenstand rechtspolitischer Kontroverse ist. Der Rechtsschutz ist einer der praxisrelevantesten Bereiche des Krankenhausrechts. In dieser Arbeit werden insbesondere Fragen des Konkurrentenrechtschutzes behandelt. Dabei wird neben den sektoralen Konkurrentenklagen auch auf die Konkurrenzsituation im transsektoralen Bereich eingegangen. Zudem werden allgemeine Fragen des Krankenhausrechts diskutiert, so dass die Arbeit auch als krankenhausrechtliches Nachschlagewerk genutzt werden kann.
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