Dieser Band enthält Aufsätze Rudolf Summers zum Beamtenrecht. Der Autor hat sich zu Beginn der 80er Jahre eingehend mit einigen Grundsatzproblemen (Alimentationsprinzip, Amt im statusrechtlichen Sinne) befasst. In der Folgezeit wandte er sich mit anderen gegen die Pläne für Spitzenpositionen auf Zeit; er zeigte aber auch Verständnis für die Öffnung der Beamtenverhältnisse für EU-Bürger und für die neuen Bedürfnisse, die Besoldung leistungsorientiert zu gestalten. In beiden Fällen wird die Tendenz des Autors erkennbar, Art. 33 Abs. 5 GG entsprechend den Gegenwartsbedürfnissen auszulegen. Sein wohl wichtigstes Anliegen war es, das Prinzip 'Verantwortung' als Leitprinzip des Systems des deutschen Beamtenrechts herauszustellen. Im Vorfeld dieser Überlegungen wandte er sich gegen die überzogene Verwendung von 'Altformeln' bei der Auslegung des Art. 33 Abs. 5 GG. Beteiligungen an Festschriften gaben ihm die Möglichkeit, das Begriffsfeld 'Amt und Funktion' zu vertiefen, den Besonderheiten des bayerischen Verfassungsrechts zum Recht des öffentlichen Dienstes nachzugehen, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zeitgerechter zu interpetieren und bereits früh darauf hinzuweisen, dass das Europarecht die Ergänzung der Beamtenversorgung durch eine von ihm 'Transferversorgung' genannte Leistung an Stelle der Nachversicherung erfordere. In Aufsätzen von 2003 und 2006 warnt er vor absehbaren negativen Folgen der Föderalismusreform für das Gebiet des Beamtenrechts und in einer Arbeit von 2006 stellt er in Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den Gesetzesvorbehalt für das Beamtenrecht auf eine neue gedankliche Grundlage.