Mit der Einführung des Europäischen Mahnverfahrens erhalten niederländische Gläubiger eine neue Möglichkeit, Geldforderungen gegen Schuldner aus anderen Mitgliedstaaten (Dänemark ausgenommen) gerichtlich durchzusetzen, doch beschränkt sich dies lediglich auf grenzüberschreitende Geldforderungen. Das nationale niederländische Zivilverfahrensrecht kennt hingegen kein besonderes Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von unbestrittenen Geldforderungen.Bartosz Sujecki geht der Frage nach, ob auch in der niederländischen Zivilverfahrensordnung die Notwendigkeit der Einführung eines rein nationalen Mahnverfahrens besteht. Er demonstriert anhand der Darstellung der derzeitigen Rechtslage, dass die Durchsetzung von Geldforderungen zwar schnell, aber aufgrund der sehr formellen Verfahrensausgestaltung, die einen Rechtsbeistand erforderlich macht, auch teuer ist. In einer anschließenden rechtsvergleichenden Untersuchung des deutschen sowie österreichischen Mahnverfahrens verdeutlicht der Autor, dass nicht nur das Mahnverfahren, sondern vielmehr auch seine elektronische Durchführung eines erheblichen Rationalisierungs- und Beschleunigungseffekts bedarf. Er widmet sich dem gesetzlichen Rahmen eines zukünftigen niederländischen Mahnverfahrens, wobei er zum einen das Europäische Mahnverfahren und zum anderen die verfassungsrechtlichen Grenzen eines elektronischen Mahnverfahrens darstellt und analysiert. Der Autor schließt seine Untersuchung mit einem Vorschlag für ein nationales elektronisches Mahnverfahren in den Niederlanden ab.