Die Zuordnung Von Zinseinnahmen Zu Den Einzelnen Einkuenften
Zinseinnahmen als das Ergebnis einer privaten Vermogensverwaltungstatigkeit sind Einkunfte aus Kapitalvermogen. 20 III EStG bringt jedoch zum Ausdruck, dass derartige Kapitalvermogenseinkunfte auch zu den Einkunften aus Vermietung und Verpachtung gehoren konnen. Uber den dafur erforderlichen Zusammenhang schweigt die Vorschrift. Nach welchen Kriterien sind u.a. Bausparguthabenzinsen, Zinsen auf Mietkautionen und Verzugszinsen auf verspatete Mietzinszahlungen den Einkunften der einen oder anderen Einkunftsart zuzurechnen? Dieser Frage geht die Verfasserin nach. Sie berucksichtigt hierbei sowohl die Rechtsansichten in der Literatur als auch die facettenreiche Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit unter Einbeziehung rechtshistorischer Gesichtspunkte."