Grenzen Des Notwehrrechts Bei Der Verteidigung Von Sachwerten
Das Notwehrrecht, wohl das deutlichste Beispiel eines Rechtfertigungsgrundes, gilt wegen des Verzichts auf Ausweichpflicht und Guterproportionalitat im Wortlaut des 32 StGB in Deutschland als besonders -schneidig-. Uber die Notwendigkeit einer Beschrankung dieser gesetzlichen Weite der Selbstverteidigungsbefugnis bei einem Angriff auf geringwertige Sachen herrscht bereits weitgehende Einigkeit. Neben der dogmatischen Fundierung dieses Ergebnisses wird vor allem untersucht, inwieweit zumindest Totung oder schwere korperliche Schadigung des Angreifers als Verteidigungsmittel im Interesse des Lebensschutzes auch dann versagt werden mussen, wenn eine hoherwertige Sache auf dem Spiel steht. Angeregt wird eine Aufwertung hochstpersonlicher Rechtsguter gegenuber rein materiellen Werten im Notwehrrecht."