Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, ob die Einfuhrung einer Europaischen Stiftung sich als berechtigt erweist und - falls dies der Fall ist - wie einerseits eine derartige Stiftung (europa)rechtlich durchsetzbar ist bzw. wie ein moegliches Europaisches Stiftungsstatut im Konkreten am effizientesten ausgestaltet sein sollte. Dabei wird immer wieder auf nationale Regelungen, insbesondere in OEsterreich, Deutschland und England, aber auch auf einzelne signifikante Bestimmungen anderer europaischer Mitgliedstaaten Bezug genommen. Auf der anderen Seite werden die bereits vorhandenen Vorschlage zur Schaffung eines Europaischen Stiftungsstatuts mit einbezogen, und zum Teil wird auch auf die derzeit schon bestehenden supranationalen Rechtsformen verwiesen. Die Arbeit konzentriert sich insgesamt auf zwei Bereiche: auf die Stiftungen und Stiftungsrechte in Europa sowie genuin das Europaische Stiftungsrecht.