Nach dem Ende der kommunistischen Parteidiktaturen entstanden viele neue Verfassungen, vor allem in Mittel- und Osteuropa, sowie Landesverfassungen in Deutschland. Die Verfassunggebung bedeutete zugleich Besinnung auf die praktischen Erfahrungen der Verfassungsstaaten der letzten vierzig Jahre: Verfassung als Rahmenordnung, die höheres Recht mit normativer Wirkung darstellt, Sicherung der Normativität durch Verfassungsgerichte, intensive praktische und theoretische Beschäftigung mit Fragen der Verfassungsauslegung. Die hier gesammelten Aufsätze beschäftigen sich mit den Ereignissen dieser Zeit. Im ersten Teil analysiert Christian Starck Entstehung und Bewährung des Grundgesetzes auch im Prozeß der Wiedervereinigung. 50 Jahre Grundgesetz (1999) und 50 Jahre Bundesverfassungsgericht (2001) gaben Anlaß zu umfangreichen Bestandsaufnahmen und Vergewisserungen über die Wirkungen der Kultur der normativen Verfassung. Dazu kommen Überlegungen zur Auslegung und Fortbildung des Verfassungsrechts und des Verfassungsprozeßrechts. Der zweite Teil beginnt mit einer historischen Erinnerung an die Gründe des Scheiterns der Kurhessischen Verfassung von 1831. Im Zentrum stehen eine kritische Bestandsaufnahme aller Verfassungen der neuen Länder sowie niedersächsische Verfassungsangelegenheiten - auch im Hinblick auf das europäische Unionsrecht. Im dritten Teil geht es um Verfassungsfragen der Europäischen Union, um Rechtsvergleichung und Rechtsrezeption vor allem auf dem Gebiete des Verfassungsrechts sowie um einen Verfassungsplan (Großbritannien) und die besondere Art der Entstehung einer neuen Verfassung (Südafrika).