Selbstregulierte Streitloesung Fuer Deutsche Domains
Die Konfliktloesung bei Domain-Namen in Deutschland ist in erster Linie den Gerichten uberlassen. Die denkbaren Anspruche sind auf Unterlassung und Schadensersatz beschrankt. ICANN und einige europaische Vergabestellen haben dagegen mittlerweile gezeigt, dass ein Domain-Streit auch zeitnah entschieden und im Erfolgsfall durch UEbertragung der Domain beendet werden kann. Vor diesem Hintergrund unterbreitet die Arbeit einen detaillierten Vorschlag fur eine aussergerichtliche Streitloesung fur die deutschen Domain-Namen. Besondere Berucksichtigung findet dabei die Einordnung der notwendigen selbstregulativen Moeglichkeiten, die die private Domain-Vergabe durch die DENIC ohnehin bereits eroeffnet, in das System staatlicher Regulierung. Am Ende der Untersuchung steht ein konkreter Regelungsvorschlag.