Rundfunk-, Multimedia- Und Telekommunikationsrecht - Abgrenzung Der Anwendungsbereiche Von Art. 5 I 2 Gg, Rundfunkstaatsvertrag,
Eine trennscharfe und praktikable Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Rundfunkstaatsvertrag, Teledienstegesetz, Mediendienstestaatsvertrag und Telekommunikationsgesetz ist moeglich. Selbst kunftige, bislang nicht absehbare Medienangebote werden sich anhand der gefundenen Abgrenzungskriterien in das bestehende Regelungssystem einordnen lassen. Die Arbeit macht darum deutlich, dass es nicht notwendig ist, dieses anhand der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Landern ausdifferenzierte System zugunsten einer einheitlichen Regulierung aufzugeben. Ein besonderes Gewicht liegt des weiteren auf dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff. Dabei wird unter anderem umfassend begrundet, warum auch kunftig nicht auf eine positive Rundfunkordnung verzichtet werden kann.