Die rechtswissenschaftliche Diskussion um den Bereicherungsausgleich in Anweisungsfallen wird in Deutschland von vielen als Paradebeispiel uberzogener Dogmatik empfunden. Diese Einschatzung nimmt Dennis Solomon zum Anlass dafur, die in Deutschland vertretenen Ansatze zur Begrundung des Bereicherungsausgleichs mit den in den Rechtsordnungen des Common Law diskutierten Loesungsansatzen zu vergleichen. Auf dieser Grundlage uberpruft er dann den Nutzen der in Deutschland unternommenen rechtsdogmatischen Analyse kritisch. Dabei setzt er sich zunachst mit den fur das deutsche Recht vertretenen Meinungen auseinander und zeigt insbesondere die Untauglichkeit der herrschenden Lehre vom sogenannten "finalen Leistungsbegriff" zur interessengerechten Bestimmung der Bereicherungsverhaltnisse auf. Im Zentrum der Untersuchung zum Common Law stehen sodann die in der englischen Rechtsprechung fur Anweisungsfalle entwickelten Grundsatze und deren unterschiedliche Weiterentwicklung in den anderen Common-Law-Staaten. Besondere Berucksichtigung findet dabei vor allem die Kodifizierung der diesbezuglichen Regeln im amerikanischen Uniform Commercial Code.