Stimmrechte Im Insolvenzverfahren
Die Stimmrechte gemass 77 InsO sind Ausdruck und Mittel der Glaubigerautonomie, welche das Insolvenzverfahren massgeblich pragt. Um die bestmoegliche Befriedigung der Glaubigerinteressen zu gewahrleisten, gilt im Verfahren jedoch ebenfalls der Beschleunigungsgrundsatz, da verfahrenslenkende Entscheidungen zum Wohle aller Beteiligten rasch getroffen werden mussen. Die gleichzeitige Umsetzung von Glaubigerautonomie und Beschleunigungsgrundsatz ist nicht immer moeglich, so dass es haufig eines Ausgleiches zwischen den widerstreitenden Interessen bedarf. Dies gilt insbesondere bei der Auslegung des 77 Abs. 2 S. 1 InsO. Die Arbeit setzt sich mit den Grundlagen und der Bedeutung der Stimmrechte, welche bisher in der Literatur wenig Beachtung fanden, umfassend auseinander.
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