Nach der Insolvenzrechtsreform wurde nicht deutlich, wie der Begriff der Zahlungsunfahigkeit zu verstehen sei. Die alte Definition war nicht mehr hilfreich und fuhrte zum groessten Teil zu masselosen Verfahren. Diese Arbeit beschaftigt sich mit den vom BGH entwickelten objektiven Kriterien zur Zahlungsunfahigkeit gemass 17 InsO. Die verfassungsrechtliche Einordnung des Eroeffnungsgrundes der Zahlungsunfahigkeit wird diskutiert, ausgehend vom entscheidungsrelevanten Zeitpunkt fur das Vorliegen der Eroeffnungsvoraussetzungen. Im Anschluss daran folgt die Diskussion zur Zahlungseinstellung und den objektiven Kriterien der Zahlungsunfahigkeit, vor allem im verfassungsrechtlichen Kontext. Ferner wird die Umsetzung der objektiven Kriterien durch das IDW (Institut der Wirtschaftsprufer) beleuchtet. Das IDW veroeffentlichte einen betriebswirtschaftlichen Prufungsstandard zur Feststellung der Zahlungsunfahigkeit, in dem es die vom BGH entwickelten objektiven Kriterien umsetzt. Dies ist von besonderem Interesse fur die Insolvenzpraxis, da es bis jetzt keinen allgemein verbindlichen Prufungsstandard zur Zahlungsunfahigkeit gibt.