Die Verteilung Der Folgerechte Nach Der Zession Und Nach Der Uebertragung Der Anwartschaft
Betrachtet man die praktische Bedeutung der Forderungsabtretung, so erstaunt, welches -Schattendasein- ein Problempunkt fuhrt, der fur den Zessionar in seiner Eigenschaft als Forderungsinhaber existentielle Bedeutung hat: Die Verfugungsmacht der Zessionsparteien in bezug auf den Vertrag, dem die abgetretene Forderung entstammt, und in bezug auf den zedierten Leistungsanspruch. Dieses Spannungsverhaltnis zwischen Zedent und Zessionar, das hauptsachlich Folge von Gestaltungsrechten ist, ist durch eine funktionsorientierte Zuweisung der Gestaltungsrechte und weiterer -Folgerechte- aufzulosen. Die Losung dieses Interessenkonfliktes der Zessionsparteien kann auch fur die Falle der Ubertragung solcher Anwartschaften nutzbar gemacht werden, die mit einem Kausalverhaltnis verknupft sind."