Dieser Band bringt in den reichen Chor der bisher veröffentlichten Kirchenordnungen eine völlig neue Stimme: die durch die Schweiz bestimmten Kirchenordnungen der Reichsstädte Augsburg, Lindau und Memmingen.Überaus deutlich wird hier einerseits sichtbar, wie die reformatorische Bewegung ihre Ordnungen aus der Gemeinde heraus gestaltet. Dabei macht sich stark geltend, dass in diesem Raum das Interesse für Liturgie völlig in den Hintergrund tritt gegenüber dem Ringen um Bewährung des Christenglaubens im Alltagsleben. So erscheinen hier Zuchtordnungen, in denen sich das Verhältnis zwischen weltlicher Obrigkeit und Kirchengemeinde in wechselnder Weise auswirkt. Daneben erscheint hier Dinkelsbühl mit den einzigen staatsfreien Kirchenwesens Deutschlands.Weil hier im Unterschied zu Franken und Sachsen nicht die Pfarrer und durch sie die Ordnung der Messe die neuen gottesdienstlichen Formen gestalten, sondern der Predigtgottesdienst des Stadtpredigers, erscheinen hier durchaus eigenartige Gottesdienstordnungen.Nicht weniger interessant sind aber die Kirchenordnungen in Nördlingen. Hier wurde die erste deutsche Messe überhaupt geschaffen, erschien die höchst eigenwillige Kirchenordnung des Billicanus und entwickelte sich dann ein liturgischer Reichtum, der sogar Franken noch übertrifft.Außerdem werden neben den Ordnungen der Grafschaft Oettingen noch die bisher unbekannten von Donauwörth und Kempten vorgelegt.Jedes Gebiet erhält eine auf neuen Forschungen beruhende geschichtliche Einleitung. Die einzelnen Ordnungen sind ausreichend kommentiert. Personen-, Orts-, Sach-, Zeit-, und Liederregister erschließen den reichen Inhalt.