Unmittelbare Versorgungszusage Und Direktversicherung ALS Gestaltungsformen Der Betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung soll neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der Eigenvorsorge eine ausreichende finanzielle Sicherung der Arbeitnehmer und ihrer Familien gewahrleisten. Zur Durchfuhrung der betrieblichen Altersversorgung stehen dem Unternehmen mehrere Gestaltungsformen zur Verfugung. Die in der Praxis am haufigsten angewendeten Gestaltungsformen -Unmittelbare Versorgungszusage- einerseits und -Direktversicherung- andererseits unterzieht der Verfasser einer umfassenden finanzwirtschaftlichen Analyse. Hierbei stehen der direkte Vorteilsvergleich aber auch die grundsatzliche Frage der Vorteilhaftigkeit im Mittelpunkt."