Mit dem Wohneigentumsforderungsgesetz von 1986 unterzog der Gesetzgeber die Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums einer grundlegenden Reform. Die bisher ansatzweise praktizierte Investitionsgutlosung wurde durch eine Konsumgutlosung abgelost. Sind die neu im Steuerrecht verankerten Forderinstrumente - 10e und 34f EStG - geeignet, die Wohneigentumsquote zu erhohen? Finden die im deutschen Steuerrecht geltenden Fordermassnahmen im Ausland ihre Entsprechung?
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung, die durch die Auswertung von insgesamt 21 Steuersystemen umfassend angelegt und fundiert ist. Die steuerliche Diskriminierung der Fremdfinanzierung gegenuber der Eigenfinanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums veranlasste den Verfasser schliesslich zu steuerpolitischen Reformanregungen, deren Fernziel es ist, eine an marktlichen Verhaltnissen orientierte Investionsgutlosung einzufuhren. Um die auf niedrigem Niveau verharrende Wohneigentumsquote indes kurzfristig zu erhohen, pladiert der Verfasser fur die Einfuhrung eines unbegrenzten Schuldzinsenabzugs."