In der jüngsten Vergangenheit hat sich eine komplizierte und vor allem widersprüchliche Rechtsprechung zu Krediten für - in der Tagespresse allgemein als "Schrottimmobilien" bezeichnete - Anlageobjekte herausgebildet. Das Epizentrum des (Rechts)Streits bilden der Bundesgerichtshof mit seinem für Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat und dem für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenat - und der Europäische Gerichtshof. Die gesetzlichen Regeln zum Verbraucherkredit, zum Widerruf von Haustürgeschäften und die Rechtsfigur des verbundenen Geschäfts haben bislang keine Rechtssicherheit gewährleisten können. Die Gesetzesauslegung ist nach wie vor sowohl in der juristischen Dogmatik als auch in der Rechtsprechung höchst umstritten. Es handelt sich um einen außergewöhnlich kompromißlos geführten Streit der Richter und Rechtslehrer, und es geht um wirtschaftlich wohl noch nie dagewesene Dimensionen: Hunderttausende betroffene Anleger, Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe. Die vorliegende Abhandlung gibt eine juristische Analyse dieses Problemkomplexes und diskutiert Grenzen und Möglichkeiten des Zivilrechts in einem liberalen Staatswesen.