Der Strassenverkehrsunfall mit Auslandsberuhrung stellt einen zentralen Teilbereich des Internationalen Deliktsrechts dar. Vor allem an seinem Beispiel haben sich in den letzten Jahrzehnten diejenigen Tendenzen herausgebildet, die zur teilweisen UEberwindung des Tatortgrundsatzes, der das Kollisionsrecht der unerlaubten Handlungen bis dahin bestimmt hat, gefuhrt haben. Diese Entwicklung hat mit der 1999 durchgefuhrten Kodifizierung des Internationalen Deliktrechts in Art. 40 ff. EGBGB nur einen unvollkommenen Abschluss gefunden. Wichtige und fur Kraftfahrzeug-Unfalle pragende Aspekte wie die Zulassung und die Versicherung sind in der gesetzlichen Neuregelung nicht unmittelbar berucksichtigt und mussen daher uber die Ausweichklausel des Art. 41 EGBGB in die Anknupfung Eingang finden. Robert Sieghoertner pladiert fur eine Beachtung des Zulassungsortes des Kraftfahrzeuges, durch das dem Unfallopfer der Schaden entstanden ist. Er greift jedoch weit daruber hinaus und bietet eine grundlegende Analyse zu der Frage der anwendbaren Rechtsordnung sowohl auf die Haftungsanspruche zwischen dem Unfallopfer und dem Schadiger wie auch auf die Anspruche gegen den Haftpflichtversicherer.