Die Verantwortungsgemeinschaft Familie leistet wichtige Beiträge zum Wohlergehen von Individuum und Gemeinwesen, deren Bedeutung angesichts der demographischen Entwicklung immer deutlicher wird. Gleichwohl genießt die Familie als solche noch nicht die ihr gebührende Aufmerksamkeit. Dies gilt auch für die Rechtswissenschaft. Sie betrachtet zwar im bürgerlichen Familienrecht die Rechtsbeziehungen der Familienangehörigen zueinander, hat aber noch kein Gesamtkonzept der Stellung der familiären Gemeinschaft in Staat und Gesellschaft erarbeitet.Christian Seiler unternimmt es, diese Lücke durch die Einführung eines "öffentlichen Familienrechts" zu schließen. Ausgehend von den Schutzdimensionen des Art. 6 Abs. 1 GG und dem Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG soll es verfassungsrechtliche Maßstäbe, rechtspolitische Leitlinien für eine familiengerechte Gesetzgebung und einfachrechtliche Interpretationshilfen liefern. Im Mittelpunkt stehen der spezifische Gemeinschaftscharakter von Familie, eine grundsätzliche Subsidiarität staatlichen Handelns und das Zusammenspiel von teilrechtsgebietsinterner Gleichbehandlung und systemübergreifender Familienförderung.Der Autor entfaltet diese Maßgaben am Beispiel des Transferwesens. Er zeigt auf, dass das Steuerrecht die Familie als Leistungsfähigkeitsgemeinschaft anerkennen sollte, dass das Sozialrecht seine Sondertatbestände der Familienförderung besser abstimmen muss, und dass im Rahmen der Sozialversicherung der "Generationenvertrag" um eine prinzipielle Gleichwertigkeit der elterlichen Vorsorge für die nächste Generation anzureichern ist.