Von der Demilitarisierung staatsfreier Raume ausgehend hat sich wahrend des Kalten Krieges das Recht der Abrustung und Rustungskontrolle zu einem speziellen Bereich des Voelkerrechts entwickelt. Um die Anwendung der Regelungen und Verbote zu uberwachen und ihre Einhaltung zu gewahrleisten, haben sich die Vertragsparteien auf internationale Kontrollmassnahmen verstandigt, die zum Teil tief in die staatliche Souveranitat eingreifen. Insbesondere koennen jederzeit und an jedem Ort auf dem Hoheitsgebiet der Staaten, auch in privaten Einrichtungen, Inspektionen ausgefuhrt werden, ohne dass Ablehnungsbefugnisse bestehen.
Die Arbeit systematisiert und analysiert diese Aufsichtsverfahren, durch die das Recht der Rustungsbeschrankung Modellcharakter fur das Voelkerrecht erlangt hat. Die Untersuchung geht sodann der Frage nach, inwieweit aus den Vertragen resultierende Streitigkeiten durch formalisierte Schiedsverfahren beigelegt werden koennen.