Das Recht Auf Akteneinsicht Im Besteuerungsverfahren
Das Praxisbedurfnis, Einsicht in finanzbehoerdliche Akten zu nehmen, sowie der Vergleich zum sonstigen Verwaltungs- und Finanzprozessrecht fuhren zu der Frage, weshalb die AO kein Akteneinsichtsrecht enthalt. Auch angesichts des Erlasses zahlreicher Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- und Landesebene, die sich ebenfalls auf Finanzbehoerden auswirken, kann diese Restriktion nicht uberzeugen. Diese Ausgangslage ist insbesondere aufgrund der verfassungsrechtlichen Wurzeln des Akteneinsichtsrechts unbefriedigend. Die Reaktion der Rechtsprechung, einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung anzunehmen, bzw. deren rechtsmethodische Begrundung offenbart sich als inkonsistent. Die Arbeit zeigt, dass vielmehr eine verfassungsrechtlich gebotene Rechtfortbildung in Analogie zu 78 FGO vorzunehmen ist.