Unterlassene Hilfeleistung, Solidaritaet Und Recht
Die Arbeit beschaftigt sich mit der Berechtigung der strafrechtlichen Hilfeleistungspflicht ( 323 c StGB). Nach der Schilderung des historischen Hintergrundes der Vorschrift werden verschiedene ethische Konzeptionen auf ihre Vereinbarkeit mit einer Rechtspflicht zur Solidaritat hin befragt. In einem dritten, dem positiven Recht gewidmeten Teil geht es schliesslich um die normative Einschatzung einer strafrechtlich bewehrten Hilfspflicht. Ergebnis der Untersuchung ist, dass weder das klassische Argument des Rechtsguterschutzes noch eine sozialstaatliche Definition des strafrechtlichen Aufgabenbereichs uber den mit 323 c StGB verbundenen Wertungswiderspruch hinweghelfen konnen: die Verbindung namlich des Solidaritatsgedankens auf der Zurechnungs- mit dem traditionellen Prinzip der individuellen Verantwortung auf der Rechtsfolgenseite."