In der rechtswissenschaftlichen Literatur besteht Einigkeit daruber, dass Rechtsontologie im woertlichen Sinne als die Lehre vom Sein des Rechts zu definieren ist. Was aber das inhaltliche Verstandnis der Rechtsontologie angeht, herrscht hier vielmehr Uneinheitlichkeit und Unbestimmtheit. Um die fundamentale Grundlage des Rechts zu finden, wurde das Thema der Rechtsontologie in der deutschen Rechtsphilosophie der Nachkriegszeit heftig diskutiert, letztendlich befindet sie sich aber in einem labyrinthahnlichen Zustand. Ausgehend von dieser Problemlage wurde in dieser Arbeit versucht, die verbreiteten Missverstandnisse uber die Rechtsontologie zu beseitigen und zugleich eine Moeglichkeit ihrer Weiterentwicklung in der Hegelschen Rechtslehre aufzuzeigen. Es handelt sich um die interpersonale Anerkennung als ontologische Grundlage des Rechts und zugleich die Letztbegrundung des Rechts.