Die Rechtswissenschaften, die Psychologie und die Psychiatrie haben in den letzten Jahren erfolgreich ihre eigenen forensischen Bereiche erarbeitet. Die Entwicklung der Strafvollzugsarchitektur hingegen stagniert seit über hundert Jahren. Viele der damals errichteten Bauten sind heute noch in Betrieb. Aufgrund des technischen Fortschrittes und des Überganges vom geschlossenen Verwahrungsvollzug zum offenen Behandlungsvollzug ist eine Adaption der alten Bauten notwendig. Doch es gibt, trotz zahlreicher Gesetze, kaum Richtlinien für den Bau von Strafvollzugsanstalten. Ein großes Handicap bei der Planung stellt unter anderem die Unkenntnis der Architekten über den Strafvollzugsalltag dar sowie die Unkenntnis der Strafvollzugsbediensteten über die Möglichkeiten und die Wirkungsweise der Architektur. Das Handbuch wurde im Zuge einer wissenschaftlichen Arbeit begonnen und um Erkenntnisse jahrelanger Praxis erweitert. Es greift alle notwendigen Aspekte auf, um Architekten und Planern einen unterstützenden Einblick in die Thematik zu geben.