Die Dritthaftung Von Sachverstaendigen - Nach Der Schuldrechtsreform Und Der Neuregelung Des § 839 a Bgb
Die Schuldrechtsreform hat Auswirkungen auf die Rechtsinstitute der culpa in contrahendo und des Vertrages mit Schutzwirkung fur Dritte, die fur die Dritthaftung von Sachverstandigen als Haftungsgrundlage herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund beantwortet diese Arbeit die Frage, wer nunmehr unter welchen Voraussetzungen den finanziellen Schaden tragen soll, wenn ein Sachverstandiger ein fehlerhaftes Gutachten erstellt und sich eine Person darauf verlasst, die das Gutachten gar nicht in Auftrag gegeben hat. Fur den gerichtlichen Sachverstandigen ist 839 a BGB neu eingefuhrt worden. Dessen Merkmale und Reichweite werden fur die Frage der Haftung des gerichtlichen Sachverstandigen gegenuber den Parteien eines Rechtsstreits untersucht.