Methadon ALS Ersatzdroge? - Die Suchtstoffsubstitution Aus Strafrechtlicher Sicht
Angesichts der steigenden Zahl der Drogentodesfalle und der Gefahrdung intravenos Heroinabhangiger im Hinblick auf eine HIV-Infektion wird auch in der Bundesrepublik wieder verstarkt die Frage diskutiert, ob neben der Abstinenz-Therapie die Abgabe von Ersatzdrogen (Substitution) sozialpolitisch wunschenswert und rechtlich zulassig ist. Die Verfasserin stellt die verschiedenen praktizierten Behandlungsarten vor und kommt unter Einbeziehung der Erkenntnisse vorwiegend auslandischer Begleitforschung zu dem Ergebnis, dass weder die allgemeinen Strafnormen noch die Vorschriften des BtmG die Suchtstoffsubstitution im Rahmen eines kontrollierten Therapieprogramms verbieten."