Die Haftung Im Gemeindlichen Konzern
Die kommunalen Gebietskoerperschaften bedienen sich zur Erfullung der ihnen obliegenden oeffentlichen Aufgaben vielfach der Organisationsformen des Privatrechts. Der Begriff kommunaler Konzern beschreibt diesen rechtstatsachlichen Befund sehr treffend. Damit begeben sich Stadte und Gemeinden in einen Rechtsraum, in dem sich die Bestimmungen des Gemeindewirtschaftsrechts und das Zivilrecht uberlagern. Deutlich wird dies bei der Frage, ob die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatze zur Konzernhaftung auf das Verhaltnis von kommunalen Eigengesellschaften und Gemeinden anzuwenden sind. Diese "Flucht in das Privatrecht", die viele Stadte und Gemeinden vor dem Hintergrund buchstablich leerer Kassen angetreten haben, kann im Einzelfall zu schwerwiegenden Haftungsfolgen fur die kommunalen Gebietskoerperschaften fuhren.