Das Bild der Rechtszustande in den Herzogtumern Schleswig und Holstein war ein "ausserordentlich reichhaltiges" und "fesselndes" (Otto Kahler). Die umfassenden, bisher unveroeffentlicht gebliebenen Berichte des Berliner Ministerialjuristen Hermann Kruger von 1867 erschliessen die vielfaltige, oft bis auf das Mittelalter zuruckgehende Justizverfassung der Herzogtumer am Vorabend ihres UEbergangs an Preussen. Die Listen der neu ernannten Juristen zeigen, dass Preussen ganz uberwiegend die einheimischen Justizbeamten in seinen Dienst ubernommen hat. Der Band bringt ferner einen detaillierten UEberblick uber die Obergerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein von 1834 bis 1972 (Oberappellationsgericht Kiel, Appellationsgericht Kiel, OLG Kiel und Schleswig-Holsteinisches OLG in Schleswig) und erinnert an den Kieler OLG-Rat Rudolf Bovensiepen, der als Rechtsreformer und Demokrat die rechtspolitischen Diskussionen zwischen 1912 und 1932 mitbestimmte. Die bisher unveroeffentlichten Lageberichte des OLG-Prasidenten und des Generalstaatsanwalts aus der Kriegszeit geben ein anschauliches Bild uber den OLG-Bezirk zwischen 1940 und 1944. Der Band wird abgeschlossen mit einem Beitrag uber die Entwicklung des Notariats in Schleswig-Holstein, einem Bericht der britischen Besatzungsmacht uber eine Gerichtsinspektion (1948) und mit einem UEberblick uber die Aburteilung von NS-Verbrechen durch Gerichte Schleswig-Holsteins bis 1949.