Die Edition des Nachschlagewerks des Reichsgerichts - Gesetzgebung des Deutschen Reichs - wird mit den Banden 5 bis 7 fortgesetzt mit der Rechtsprechungsubersicht zum Handels-, Gesellschafts- und Verkehrsrecht, das insgesamt zu dem auch international viel beachteten Wirtschaftsrecht Deutschlands gehoerte.
Die Bande 5 bis 7 sind in sich vollstandig und enthalten keine Verweisungen auf die fruheren Bande der Edition. Das 1897 neu gefasste Handelsgesetzbuch legte zusammen mit der Judikatur des Rechtsgerichts die Grundlagen fur das moderne deutsche Firmen-, handelsrechtliche Arbeitsrecht (Handlungsgehilfen), Handelsvertreterrecht und das Recht der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft. Einen breiten Raum nimmt die Judikatur zum Aktienrecht und zum Seehandelsrecht ein. Die Judikatur zu den Handelsgeschaften stellt die Verbindung zum Schuldrecht des BGB her. Die Rechtsprechung zum 1898 novellierten Genossenschaftsgesetz und zum Gesetz uber die Gesellschaften mit beschrankter Haftung spiegelt die Bedeutung und die Wandlungen dieser Gesellschaftsform wahrend der Kaiserzeit, der Weimarer Zeit und der NS-Zeit wieder.
Band 5 dokumentiert die Judikatur des Reichsgerichts zum Recht des Handelsstandes, der offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft. Das Sonderrecht des Handelsstandes umfasst auch das bahnbrechende Handlungsgehilfenrecht. Die Urteile zur offenen Handelsgesellschaft sind grundlegend fur das moderne deutsche Personengesellschaftsrecht. Die Rechtsprechung zu dem nach 1884 nochmals 1897 modernisierten Aktienrecht zeigt die Anpassungsfahigkeit des Reichsgerichts an die jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklungen insbesondere wahrend der Weimarer Zeit.