Durch die am 1.1.2002 in Kraft getretene Zivilprozessnovelle ist die richterliche Frage- und Eroerterungspflicht erneut in das Blickfeld juristischer Diskussion geraten. Wie weitgehend der Richter im Zivilprozess die Parteien befragen und mit ihnen den Streitgegenstand eroertern muss beziehungsweise darf, ist aufgrund der Bedeutung dieser Frage fur den Ausgang des Rechtsstreits und angesichts des nach wie vor nicht hinreichend differenzierten Gesetzeswortlautes zu Recht ein Dauerthema. Einen Beitrag zur Auslegung und Fortbildung des Gesetzes leistet diese Arbeit, in der die heutige richterliche Frage- und Eroerterungspflicht mit Hilfe einer detaillierten und chronologisch aufgebauten Quellenanalyse historisch hergeleitet wird. Auf den Untersuchungsergebnissen aufbauend kommt der Verfasser zu einem eigenen Vorschlag, wie 139 Abs. 1 ZPO sachgerecht erweitert werden koennte, ohne mit tradierten Grundsatzen des deutschen Zivilprozesses zu brechen.