Die Rechtsprechung Des Reichsgerichts in Ehescheidungssachen Der Jahre 1900 Bis 1905
Nach einem Uberblick uber das vor 1900 in Deutschland geltende Scheidungsrecht werden die Zielsetzung des Scheidungsrechts des BGB von 1896 und die Veranderungen zum fruheren Recht dargestellt. Anhand der Untersuchung der reichsgerichtlichen Entscheidungen zum Ehescheidungsrecht der Jahre 1900 bis 1905 lasst sich aufzeigen, dass sich die gesetzlichen Erschwerungen auf die Rechtsprechung nur unwesentlich auswirkten. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht 1568 BGB, unter den sich fast alle der nach fruherem Recht zur Scheidung berechtigenden Falle subsumieren liessen. Die Arbeit gibt ferner Einblick in die rechtliche Situation, in der sich Scheidungswillige um die Jahrhundertwende befanden. Dabei steht die Berucksichtigung sozialer Gesichtspunkte durch die Rechtsprechung im Vordergrund. Zur Veranschaulichung werden 122 uberwiegend unveroffentlichte Entscheidungen herangezogen."