Die Beratungen Des Seeversicherungsausschusses Der Akademie Fuer Deutsches Recht Zu Einem Neuen Seeversicherungsgesetz (1934-193
Die seeversicherungsrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs von 1897 wurden, wie zuvor die des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs von 1861, in der Praxis durch Versicherungsbedingungen erganzt, beziehungsweise vollstandig ersetzt. Fur die allgemeinen Bestimmungen geschieht dies noch gegenwartig durch die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen von 1919. Der in Vergessenheit geratene Versuch des Seeversicherungsausschusses der Akademie fur Deutsches Recht, das Gesetzesrecht zu aktualisieren, wird anhand nicht veroffentlichter Protokolle und Archivalien untersucht."