Der Verwandtenunterhalt Nach Den §§ 1601 Bis 1603 Und §§ 1610 Bis 1612 Bgb in Der Rechtsprechung Des Reichsgerichts - Unter Beru
Die Untersuchung stellt zunachst die Entstehung der 1601 bis 1603 und 1610 bis 1612 BGB zum Unterhaltsrecht der Verwandten vor dem Hintergrund der partikularrechtlichen und gemeinrechtlichen Vorschriften zum Unterhaltsrecht dar. Sodann wird die Entwicklung der hoechstrichterlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts unter Zugrundelegung der Vorschriften des BGB dargestellt. Im Anschluss wird ein UEberblick uber die Rechtsprechung des BGH zum Unterhaltsrecht der Verwandten gegeben.