Von der Bedeutung der Grossfamilie als soziale Einheit und Produktionsgemeinschaft ist heute als Folge der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung kaum etwas ubriggeblieben. Ziel der Arbeit ist es, darzustellen, inwieweit sich dieser Strukturwandel der Familie vor dem Hintergrund der fortschreitenden Industrialisierung, den gewandelten Anschauungen uber die Rolle der einzelnen Familienmitglieder, namentlich der Frau, und nicht zuletzt vor dem Hintergrund der politischen Stroemungen seit Beginn des 20. Jahrhunderts in der Rechtsprechung der Reichsrichter niedergeschlagen hat. Der Hauptteil der Arbeit beinhaltet eine Analyse der Rechtsprechung zu den Vorschriften der 1617 (a.F.), 1620-1623 (a.F.), 1624 f. BGB, die heute in der Rechtspraxis nur noch ein Schattendasein fuhren. Die Untersuchung ergibt, dass das Reichsgericht auch in der Weimarer Zeit und unter dem Nationalsozialismus weitgehend den tradierten Vorstellungen von Ehe und Familie folgte.