Das gemeinschaftliche Testament stellte eine in Preussen weitverbreitete Testamentsform dar und loste eine umfangreiche Rechtsprechung aus. Die gesetzliche Regelung und vor allem die Rechtspraxis des Preussischen Allgemeinen Landrechts zum gemeinschaftlichen Testament sind in starkem Masse fur die entsprechenden Vorschriften des BGB ( 2265 bis 2273) bestimmend geworden. Die Arbeit untersucht vor dem Hintergrund der Rechtsdogmatik die preussische Rechtsprechung zu den Kernproblemen des gemeinschaftlichen Testaments und vergleicht diese mit dem gegenwartigen Recht des BGB und dessen Entstehungsgeschichte. Hierbei zeigt sich ganz uberwiegend eine Kontinuitat zwischen der Rechtsprechung des preussischen Obertribunals un der fruhen Judikatur des Reichsgerichts einerseits und den nach der Jahrhundertwende ergangenen Urteilen des Reichgsgerichts sowie des Bundesgerichtshofs andererseits."