Das Wasserrecht gehoert heute zu den wichtigsten Gebieten des Verwaltungsrechts und bildet einen unverzichtbaren Bereich des Umweltschutzes und der Daseinsvorsorge. Die Edition dokumentiert den ersten umfassenden Versuch zur Vereinheitlichung des zersplitterten deutschen Wasserrechts durch Schaffung eines Reichswasserrechts durch den Wasserrechtsausschuss der Akademie fur Deutsches Recht. Die Diskussion von 1934 bis 1941 war nicht mehr am Eigentum an den Wasserlaufen, sondern an der oeffentlich-rechtlichen Verfugungsgewalt uber den Wasserschatz orientiert. Die Edition macht die wichtigsten Arbeiten des Wasserrechtsausschusses erstmals allgemein zuganglich. Der damals unveroeffentlicht gebliebene Entwurf zu einem Reichswassergesetz von 1941 war, ungeachtet einiger nationalsozialistischer Implikationen, ein Markstein fur die Modernisierung des deutschen Wasserrechts. Er beeinflusste, vermittelt durch den langjahrigen Vorsitzenden des Wasserrechtsausschusses, den herausragenden Wasserrechtler Professor Dr. Paul Gieseke, die Gesetzesarbeiten der fruhen Bundesrepublik, die 1957 zum Wasserhaushaltsgesetz fuhrten. Die Edition wird abgeschlossen mit dem Entwurf eines Reichswassergesetzes, den der Reichsverband der Deutschen Wasserwirtschaft noch 1944 vorgelegt hatte.