Eine alte Frau schreibt einen Brief: "Lieber Gott, sei doch so gut und schick mir 100 Mark." Der Brief landet versehent lich beim Finanzamt. Die Beamten haben Mitleid mit der Frau, sammeln für sie, und es kommen 70 Mark zusammen. Die Frau freut sich und schreibt sofort zurück: "Lieber Gott, vielen Dank für die 100 Mark. Aber beim nächsten Mal schick den Brief nicht übers Finanzamt - die Lumpen haben mir doch glatt 30 Mark abgezogen!" Finanzamt und Steuern - wer denkt bei der Geldanlage nicht automatisch, ja fast gezwungenermaßen an diese Reiz wörter? Reizwörter, die vielen nur Kummer und Ärger be reiten. Doch genauso wichtig ist dieses Bonmot: "Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen." So zumindest schallte es bereits 1965 aus dem Bundesfinanzhof, immerhin Deutschland's oberste Instanz in punkto Steuerfragen. Richtig so. Doch wer Steuern sparen will, muß sich über haupt erst einmal mit der Frage beschäftigen, ob und in welchem Umfang der Fiskus überhaupt am Gewinn einer x-beliebigen Anlageform beteiligt werden will. Nicht immer ist diese Frage leicht und schon gar nicht eindeutig zu beant worten. Indes: Es ist nicht die Steuer allein, die Anleger wie Fachleute bei der Vermögensanlage und -planung beschäftigt.