Der Mutmaßliche Wille ALS Kriterium Fuer Den Aerztlichen Behandlungsabbruch Bei Entscheidungsunfaehigen Patienten Und Sein Verha
Die Frage, ob und inwieweit es in bestimmten Grenzbereichen des Lebens und Leidens erlaubt sein musse, Sterbehilfe zu leisten, hat bis heute nicht zu einer weitgehenden Klarung dieser Frage gefuhrt. Mehr als funf Jahre wurde im Bundestag uber das Thema "Patientenverfugung" diskutiert. Im Juni 2009 beschloss das Parlament eine gesetzliche Regelung. Die Arbeit analysiert, welche AEngste und Unsicherheiten bei Patienten, Angehoerigen und AErzten bei nicht mehr entscheidungsfahigen Patienten bestehen. Um die bestehende Rechtsunsicherheit bei diesem arztlichen Behandlungsabbruch zu beseitigen, werden die moeglichen Kriterien zur Ermittlung des mutmasslichen Willens des Patienten untersucht und in Fallen fehlender Einigung zwischen Betreuer und Arzt eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gefordert.