Die Einbeziehung Berlins in Die Europaeischen Gemeinschaften - Unter Besonderer Beruecksichtigung Des Viermaechte-Abkommens Uebe
Das Verhalten der UdSSR seit Abschluss des Viermachte-Abkommens hat die Frage der wirksamen Einbeziehung Berlins in die Europaischen Gemeinschaften erneut aktuell werden lassen. Der besondere, alliierte Status und die sich hieraus ergebende hochst komplexe rechtliche und politische Situation Berlins wirft in diesem Punkt eine ganze Reihe von Fragen auf. Zwar hat das Viermachte-Abkommen von 1971 zumindest juristisch einen gewissen Schlussstrich gezogen, jedoch ergeben sich aus dem Spannungsfeld zwischen europaischen Rechtsnormen und alliierten Vorbehaltsrechten in Berlin auch weiterhin eine Fulle von zum Teil erst neu auftretenden Fragen."