Die in den letzten Jahren relativ stetig zunehmende Akzeptanz von Aktien bei Privatanlegern fuhrte dazu, dass vermehrt Anleger auf den Kapitalmarkt drangten, die das Anlagerisiko nicht richtig einschatzen konnten. Neben Verstoessen gegen das Insiderhandelsverbot erschutterten in jungster Vergangenheit vor allem Marktmanipulationen das Vertrauen dieser Anleger in den Kapitalmarkt und gefahrden damit das Funktionieren dieses wesentlichen Bereichs der Wirtschaftsordnung. Zur Bekampfung von Marktmanipulationen werden nunmehr verstarkt strafrechtliche Sanktionsnormen herangezogen, die in der Vergangenheit eher ein Schattendasein fuhrten. Mit der Umsetzung der europaischen Vorgaben zur Bekampfung von Marktmanipulationen durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) und der Umgestaltung des Manipulationsverbots gemass 20a WpHG nimmt der strafrechtliche Schutz vor Marktmanipulationen eine neue Dimension an, die die Praxis und die Rechtslehre vor grosse Herausforderungen stellt. Diesen Herausforderungen moechte sich diese Arbeit stellen, die sich kritisch der gesetzgeberischen Umsetzung des als strafrechtliche Blankettnorm ausgestalteten Marktmanipulationsverbots des 20a WpHG widmet.