Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zielt auf die Anwendung objektiver Kriterien insbesondere in Personalprozessen. Dadurch wird gerade bei der Rekrutierung von Beschäftigten der Entscheidungsspielraum von Arbeitgebern eingeschränkt. Die Autorin betrachtet die verstärkte Relevanz, die die Personalbedarfsplanung nunmehr gerade im Hinblick auf eine benachteiligungsfreie Personalsuche und -auswahl einnimmt. Weiterhin werden die Ausgestaltungsregeln erläutert, die im Rahmen der Personalsuche zu beachten sind. Es werden diverse Instrumente der Personalauswahl hinsichtlich ihres Konfliktpotentials mit dem AGG untersucht und Vorschläge für eine benachteiligungsfreie Gestaltung der Personalauswahl gegeben. Insbesondere die Relevanz von Validitätsuntersuchungen zur Feststellung der Eignung eines Auswahlverfahrens wird in diesem Zusammenhang aufgegriffen.