Diese Arbeit befasst sich mit der im europaischen und deutschen Kartellrecht intensiv diskutierten Streuschadensproblematik. Untersucht wird die Integrier- und Umsetzbarkeit der rechtspolitischen Initiativen der ehemaligen Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zum kollektiven Rechtsschutz im Kartellrecht. Die Analyse der rechtspolitischen Position der Kommission gelangt zu dem Ergebnis, dass die Kommission das "Jedermann-Postulat" zum kartellrechtlichen Schadensersatz falschlicherweise auf echte Streuschaden anwendet. Nach der Analyse des deutschen Rechtszustandes ist als Ergebnis festzuhalten, dass eine Verbandsklage auf Schadensersatz in Deutschland grundsatzlich einfuhrbar ist. Jedoch kann wegen der erheblichen Friktionen mit dem behoerdlichen Public Enforcement nicht von einer Steigerung der Kartellrechtsdurchsetzung ausgegangen werden. Eine Gruppenklage nach dem Opt-out Prinzip ist hingegen schon gar nicht erst umsetzbar, da weitreichende und grundsatzliche AEnderungen u. a. des Kostenrechts erforderlich waren. Dennoch wird ein konkreter Massnahmenvorschlag erarbeitet, der die Vorgaben der Kommission zu berucksichtigen versucht, ohne von hergebrachten und bewahrten Grundsatzen des deutschen Rechts abzuweichen. Insgesamt ist aber die klassische Arbeitsteilung beizubehalten und eine Verstarkung der privaten Rechtsdurchsetzung durch Mechanismen des kollektiven Rechtsschutzes abzulehnen. Aus rechtspolitischer Sicht ist insofern eine konstruktive deutsche Beteiligung am Entstehungsprozess einer moeglichen Richtlinie zum kollektiven Rechtsschutz erforderlich, um auf eine interessengerechte Loesung hinzuwirken.