Diese Arbeit analysiert die voelkerrechtlichen Menschenrechtsgewahrleistungen und ihre verschiedenen Instrumente zur verfahrensrechtlichen Durchsetzbarkeit. Diese verfahrensrechtlichen Instrumentarien beziehen zunehmend das Individuum in den Prozess der Rechtsbeachtung und Rechtsbewahrung auf Voelkerrechtsebene ein, wie zum Beispiel das Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte verdeutlicht. Im Rahmen der Arbeit wird untersucht, ob dieses Phanomen des Einbezugs des Individuums in den Prozess der Rechtsdurchsetzung im voelkerrechtlichen Menschenrechtsschutz auf den europaischen Rechtsraum begrenzt ist, oder ob es Tendenzen gibt, dass dem Individuum im voelkerrechtlichen Menschenrechtsschutz generell zunehmend Verfahrenspositionen eingeraumt werden. In diesem Zusammenhang widmet sich die Untersuchung schliesslich der Frage, ob und inwieweit von einer Stellung des Individuums im voelkerrechtlichen Menschenrechtsschutz, d. h. von einer Voelkerrechtssubjektivitat des Einzelnen, gesprochen werden kann.