Die Kunstfreiheit ALS Eu-Grundrecht
Das EU-Grundrecht auf Kunstfreiheit erfahrt einen standigen Bedeutungszuwachs. Aber was ist Kunst - juristisch betrachtet? Schutzt das Grundrecht jede Art von Kunst und wie wird die Freiheit eingeschrankt? Diesen Fragen geht die Arbeit nach. Sie leitet die unionsrechtliche Kunstfreiheit von den mitgliedstaatlichen Verfassungen ab und analysiert die inhaltliche Ausgestaltung anhand der Europaischen Menschenrechtskonvention. Dabei entwickelt sie einen eigenen Kunstbegriff. Als Typusbegriff grenzt er den Schutzbereich ein, ohne abschliessend zu sein. Daruber hinaus untersucht die Arbeit eingehend die subjektiv- und objektivrechtlichen Grundrechtsfunktionen, darunter die Einschrankungsmoeglichkeiten der Kunstfreiheit. Hier zeigt sich die Reichweite des Grundrechts in der Rechtswirklichkeit.