Die Europaeische Menschenrechtskonvention Im Konstitutionalisierungsprozess Einer Gemeineuropaeischen Grundrechtsordnung
Ziel der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob sich die Europaische Menschenrechtskonvention (EMRK) seit ihrem Bestehen von ihrem voelkerrechtlichen Ursprung weiterentwickelt hat und heute die Rechtsordnungen der Konventionsstaaten massgeblich beeinflusst. Es wird zunachst dargelegt, inwieweit die EMRK bereits selbst uber konstitutionelle Elemente verfugt. Des Weiteren wird der Einfluss der EMRK auf die nationalen Verfassungen untersucht. Ebenfalls befasst sich die Schrift mit dem Verhaltnis der EMRK zum Recht der Europaischen Union.