Aktuelle Probleme Der Staatenimmunitaet Im Verfahren VOR Den Zivil- Und Verwaltungsgerichten - Unter Besonderer Beruecksichtigun
Nach dem voelkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunitat sind Staaten nicht der Gerichtsbarkeit anderer Staaten unterworfen. Vielfaltige Ausnahmen zu dieser Regel haben sich im Laufe der Zeit entwickelt, sind in der Entwicklung begriffen oder werden von der Wissenschaft gefordert. Ziel der Arbeit ist es, den aktuellen Stand dieses bislang fast ausschliesslich vom Voelkergewohnheitsrecht gepragten Rechtsgebiets zu erfassen und zu ordnen. Besondere Beachtung findet dabei das bislang noch nicht in Kraft getretene "UN-UEbereinkommen uber die Immunitat der Staaten und ihres Vermoegens von der Gerichtsbarkeit". Wichtige Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte sowie die Problematik der Immunitat bei der Verletzung von Menschenrechten im ius cogens-Rang werden analysiert.