Im Fruhjahr 2005 machten zu hohe Feinstaubbelastungen der Luft in zahlreichen deutschen Grossstadten in der Presse Schlagzeilen. Messungen hatten ergeben, dass die zulassigen Grenzwertuberschreitungen fur Feinstaub pro Jahr bereits erreicht waren. Diese einzuhaltenden Grenzwerte fur Feinstaub in der Luft waren am 01.01.2005 in Kraft getreten und gingen auf Vorgaben der EU zuruck. Gegenstand dieser wissenschaftlichen Arbeit ist die Darstellung und Bewertung der Einflussnahme von Umweltbelangen im Planungsrecht im Allgemeinen und die Bedeutung der Immissionsgrenzwerte nach der 22. BImSchV im Speziellen. Mussen die Immissionsgrenzwerte als Umweltbelange berucksichtigt oder sogar beachtet werden? Und kommt ihnen gegenuber anderen Umweltbelangen ein besonderer Stellenwert zu? Das BImSchG, die 22. BImSchV sowie die unterschiedlichen Bereiche des Planungs-, Verwaltungsverfahrens- und des Prozessrechts werden dahingehend untersucht, ob die bestehenden Vorschriften ausreichend sind, um das Ziel der EU zur Verbesserung der Luftqualitat und damit des Gesundheitsschutzes zu erreichen. Die Entwicklungschancen im europaischen und deutschen Umwelt- und Planungsrecht werden aufgezeigt und ein eigener Loesungsansatz fur die Erhoehung des Einflusses von Umweltbelangen vorgestellt.