Der Ausgleich Der Gesellschafterinteressen Im Neuen Gewinnverwendungsrecht Der Gesellschaft Mit Beschraenkter Haftung
Gezwungen durch die europaische Vereinheitlichung der Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften hat der deutsche Gesetzgeber auch die Gewinnverwendung in der GmbH neu geregelt. Wahrend bislang der ausgewiesene Bilanzgewinn ohne eine gesellschaftsvertragliche Regelung vollstandig ausgeschuttet werden musste, liegt die Entscheidung zwischen Ausschuttung und Thesaurierung nunmehr bei der einfachen Gesellschaftermehrheit. Der hier entstehende Konflikt der Gesellschafterinteressen kann nur durch eine sachliche Begrenzung der Entscheidungsfreiheit gelost werden, deren Schranken entwickelt und beschrieben werden. Hieraus ergeben sich Formulierungsvorschlage fur die Ausgestaltung der Gewinnverwendung in Gesellschaftsvertragen."